Stand: 01.08.2019
1. Geltungsbereich
Die
nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der AndererConsulting (AC), mit Auftraggebern, nachstehend Auftraggeber genannt.
Aufträge der AC
werden grundsätzlich zu diesen Allgemeinen Vertragsbedingungenabgeschlossen und durchgeführt. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, sofern und solange sie nicht
schriftlich anerkannt wurden.
Soweit
einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor. Dies betrifft vor allem aber nicht
ausschließlich Projekte aus den sog. Go-Inno- bzw. Go-Digital-Programmen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). In diesen Fällen gelten die
Bestimmungen der vom Projektträger bereitgestellten Verträge vor diesen AGB.
2. Vertragsgegenstand
Die
Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht
begründet.
Für die Abgaben
der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt AC selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
Es steht AC
frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
Der Gegenstand
des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben.
3. Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag
beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
Eine fristlose
Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn
- der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach
Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet
- der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät
(Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt
4. Leistungen der AC
- Die Tätigkeit der AC besteht – sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird –
in der Beratung des Auftraggebers als Dienstleistung.
- Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert. Der Auftraggeber entscheidet
in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der von AC empfohlenen oder mit AC abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt selbst dann, wenn AC die Umsetzung abgestimmter Planungen oder
Maßnahmen durch den Auftraggeber begleitet. Ein solcher Fall betrifft z.B. aber nicht ausschließlich die Ausarbeitung von Förderanträgen, die AC im Auftrag des Kunden
übernimmt.
- Der konkrete Inhalt und Umfang der von AC zu erbringenden Tätigkeit richtet sich nach dem
schriftlich erteilten Auftrag. Ergibt sich die Notwendigkeit von Zusatz- oder Ergänzungstätigkeiten, wird AC den Auftraggeber hierauf aufmerksam machen. In diesem Fall erfolgt eine
Auftragserweiterung durch AC auch dadurch, dass der Auftraggeber die Zusatz- oder Ergänzungstätigkeit anfordert oder aber entgegennimmt.
- AC legt im Rahmen eines Auftrags die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen bzw. zur
Verfügung gestellten Unterlagen als vollständig und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist AC nicht
verpflichtet.
- AC leistet weder eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) noch
eine Steuerberatung gem. dem Steuerberatungsgesetz (StBerG). Soweit derartige Themen in Gesprächen und/oder Unterlagen dargestellt werden, sind sie als Hinweis zur Inanspruchnahme von befugten
Experten (Rechtsanwälte / Steuerberater) zu verstehen. Der Kunde entscheidet in allen Fällen nach eigenem Ermessen, wie er mit entsprechenden Informationen umgeht.
- AC kann in Einzelfällen Partner für Projektarbeiten hinzuziehen, bzw. diese ganz einem
Partner überlassen. Ein Partner ist gegenüber dem Kunden lediglich befugt, die im Vertrag zwischen Auftraggeber und AC vereinbarten Leistungen zu erbringen. Er ist in keinem Fall berechtigt,
Rechtsgeschäfte im Namen der AC abzuschließen. Einzelheiten werden in den Einzelverträgen mit Partnern geregelt.
5. Pflichten der Vertragspartner
- AC wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in
Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.
- Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht
möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
- Der Auftraggeber stellt AC die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und
Unterlagen vollständig und inhaltlich zutreffend zur Verfügung.
- Erbringt der Auftraggeber nach Aufforderung von AC die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen
nicht oder nicht vollständig, ist AC nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, aber nicht verpflichtet, den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall kann AC dem
Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige
Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen.
Im Falle von Förderanträgen, z.B. - aber nicht ausschlließlich - nach dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand des BMWi (sog. ZIM-Projekte) sind einzelvertragliche Regelungen
möglich.
- Der Auftraggeber stellt AC auf Nachfrage eine Vollständigkeitserklärung aus, in der bestätigt
wird, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen vollständig und richtig sind und keine Anhaltspunkte vorliegen bzw. bekannt sind, welche geeignet sind, deren
Vollständigkeit und Richtigkeit in Frage zustellen.
6. Vergütung
- Die Leistungen von AC werden – sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes
vereinbart ist – nach den jeweils bei AC geltenden Tagessätzen, zzgl. Auslagen, Nebenkosten, Tagesspesen etc. berechnet und vergütet.
- AC ist berechtigt, für die voraussichtlich zu erbringenden Leistungen angemessene
Vorschüsse oder für bereits erbrachte Leistungen angemessene Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Beratung beginnt nach Ausgleich der ersten Vorschussrechnung.
- Werden angeforderte Vorschüsse, Abschlagszahlungen oder sonstige Rechnungen von AC nicht
oder nicht vollständig ausgeglichen, ist AC berechtigt, weitere Tätigkeiten solange einzustellen, bis die offenstehende Forderung vollständig beglichen ist. Darüber hinaus kann AC nach
vorangegangener schriftlicher Mahnung mit Kündigungsandrohung den abgeschlossenen Vertrag fristlos kündigen. In diesem Fall kann AC dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt
tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung
stellen.
- Zeit-und Vergütungsprognosen von AC in Bezug auf die Ausführung eines Auftrages stellen
eine unverbindliche Schätzung dar, da der erforderliche zeitliche Aufwand von Faktoren abhängen kann, die von AC nicht beeinflusst werden können.
- Beruht die Überschreitung des prognostizierten Zeit- oder Vergütungsumfangs auf Umständen,
die vom Auftraggeber zu verantworten sind (z. B. unzureichende Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers) ist der hieraus resultierende Mehraufwand entsprechend den jeweils gültigen Tagessätzen von AC
zu vergüten. Dasselbe gilt für Überschreitungen bis zu 30%, sofern sie auf anderen Ursachen beruhen.
- Liegt die tatsächliche Bearbeitungszeit um mehr als 30% über der prognostizierten
Arbeitszeit, besitzt der Auftraggeber nach Information durch AC ein Wahlrecht entweder den Auftrag zu beenden und die bis dahin erbrachte Leistung zu den vereinbarten Konditionen zu vergüten oder den
Auftrag fortzusetzen und die überschrittene Arbeitszeit zusätzlich auf Tagessatzbasis zu bezahlen.
7. Zahlungsmodalitäten
- Bei der mit AC vereinbarten Vergütung handelt es sich um Netto-Preise, welche zzgl. der
jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.
- Die Rechnungen von AC werden ohne Abzüge mit Zugang beim Kunden
fällig.
- Der Auftraggeber kommt durch Überschreitung des Zahlungsziels in Verzug; einer Mahnung
bedarf es hierfür nicht. Ab Verzugseintritt betragen die Verzugszinsen 8% oberhalb des jeweils aktuellen Basiszinses, mindestens aber 10% der Rechnungssumme. Der Auftraggeber ist im Fall, dass der
gesetzliche Zinssatz unterhalb dieses Mindestsatzes liegt, berechtigt, den Anfall eines geringeren Zinsschadens nachzuweisen.
- Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Gegenforderungen aufrechnen; im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen. Ist der Kunde kein Verbraucher, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt oderunbestritten sind.
8. Haftung
- Mündliche oder fernmündliche Auskünfte, Erklärungen, Beratungen oder Empfehlungen erfolgen
nach bestem Wissen und Gewissen. Sie sind jedoch nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
- Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg von AC empfohlenen Maßnahmen ist
ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn AC die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleitet.
- AC haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung auch
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf max. 5.000,- € beschränkt. Für Ansprüche, die sich auf eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beziehen, gelten die gesetzlichen
Bestimmungen.
- Die Haftung von AC entfällt, falls der eingetretene Schaden auch auf unrichtige oder
unvollständige Informationen bzw. Unterlagen des Auftraggebers zurückzuführen ist. Dasselbe gilt, falls haftungsbegründende Umstände durch den Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach
Kenntniserlangung schriftlich gegenüber AC gerügt wurden.
9. Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen
bedürfen – mit Ausnahme von Auftragserweiterungen gemäss Ziffer 2.c. dieser Bedingungen - zu ihrer Wirksamkeit der Einhaltung der Schriftform. Eine stillschweigende Änderung des Auftrages oder der
Allgemeinen Vertragsbedingungenwird ausgeschlossen.
- Sollte eine Regelung des Auftrages oder dieser Vertragsbedingungen rechtsunwirksam sein
oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen des Auftrages sowie dieser Vertragsbedingungen nicht. Für diesen Fall ist zwischen den Vertragsparteien eine rechtswirksame
Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck sowie der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Entsprechend ist zu verfahren, falls der Auftrag oder diese
Vertragsbedingungen eine regelwidrige Lücke aufweisen sollten, die durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist.
- Erfüllungsort für alle Leistungen ist Karlsruhe. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus dem Auftrag (auch solche im Urkunds- und Wechselprozess und im Mahnverfahren) ist Karlsruhe.
Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser
Geschäftssitz.
AndererConsulting
Rheinstr.
16a
76337
Waldbronn
Telefon: +49 7243526214
Telefax: +49 7243526215
Mail:
info@andererconsulting.com
Diese AGB
treten mit der Veröffentlichung auf der Website des Unternehmens
(www.andererconsulting.com) am 01. August 2019 in Kraft.
Änderungen bleiben vorbehalten