Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der AndererConsulting Unternehmensberatung

Stand: 01.08.2019

 

1. Geltungsbereich

 

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der AndererConsulting (AC), mit Auftraggebern, nachstehend Auftraggeber genannt.

 

Aufträge der AC werden grundsätzlich zu diesen Allgemeinen Vertragsbedingungenabgeschlossen und durchgeführt. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, sofern und solange sie nicht schriftlich anerkannt wurden.

 

Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor. Dies betrifft vor allem aber nicht ausschließlich Projekte aus den sog. Go-Inno- bzw. Go-Digital-Programmen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). In diesen Fällen gelten die
Bestimmungen der vom Projektträger bereitgestellten Verträge vor diesen AGB.

 

2. Vertragsgegenstand

Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

 

Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt AC  selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

 

Es steht AC frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden. 

 

Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben.

 

3. Vertragsdauer und Kündigung

 

Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.

 

Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn

 

  • der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet

 

  • der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt

 

4. Leistungen der AC

  1. Die Tätigkeit der AC besteht – sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird – in der Beratung des Auftraggebers als Dienstleistung.
  2. Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert. Der Auftraggeber entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der von AC empfohlenen oder mit AC abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt selbst dann, wenn AC die Umsetzung abgestimmter Planungen oder Maßnahmen durch den Auftraggeber begleitet. Ein solcher Fall betrifft z.B. aber nicht ausschließlich die Ausarbeitung von Förderanträgen, die AC im Auftrag des Kunden übernimmt.
  3. Der konkrete Inhalt und Umfang der von AC zu erbringenden Tätigkeit richtet sich nach dem schriftlich erteilten Auftrag. Ergibt sich die Notwendigkeit von Zusatz- oder Ergänzungstätigkeiten, wird AC den Auftraggeber hierauf aufmerksam machen. In diesem Fall erfolgt eine Auftragserweiterung durch AC auch dadurch, dass der Auftraggeber die Zusatz- oder Ergänzungstätigkeit anfordert oder aber entgegennimmt.
  4. AC legt im Rahmen eines Auftrags die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen als vollständig und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist AC nicht verpflichtet.
  5. AC leistet weder eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) noch eine Steuerberatung gem. dem Steuerberatungsgesetz (StBerG). Soweit derartige Themen in Gesprächen und/oder Unterlagen dargestellt werden, sind sie als Hinweis zur Inanspruchnahme von befugten Experten (Rechtsanwälte / Steuerberater) zu verstehen. Der Kunde entscheidet in allen Fällen nach eigenem Ermessen, wie er mit entsprechenden Informationen umgeht.
  6. AC kann in Einzelfällen Partner für Projektarbeiten hinzuziehen, bzw. diese ganz einem Partner überlassen. Ein Partner ist gegenüber dem Kunden lediglich befugt, die im Vertrag zwischen Auftraggeber und AC vereinbarten Leistungen zu erbringen. Er ist in keinem Fall berechtigt, Rechtsgeschäfte im Namen der AC abzuschließen. Einzelheiten werden in den Einzelverträgen mit Partnern geregelt.

 

5. Pflichten der Vertragspartner

  1. AC wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.
  2. Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
  3. Der Auftraggeber stellt AC die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und inhaltlich zutreffend zur Verfügung.
  4. Erbringt der Auftraggeber nach Aufforderung von AC die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht vollständig, ist AC nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, aber nicht verpflichtet, den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall kann AC dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen.
    Im Falle von Förderanträgen, z.B. - aber nicht ausschlließlich - nach dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand des BMWi (sog. ZIM-Projekte) sind einzelvertragliche Regelungen möglich.
  5. Der Auftraggeber stellt AC auf Nachfrage eine Vollständigkeitserklärung aus, in der bestätigt wird, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen vollständig und richtig sind und keine Anhaltspunkte vorliegen bzw. bekannt sind, welche geeignet sind, deren Vollständigkeit und Richtigkeit in Frage zustellen.

6. Vergütung

  1. Die Leistungen von AC werden – sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart ist – nach den jeweils bei AC geltenden Tagessätzen, zzgl. Auslagen, Nebenkosten, Tagesspesen etc. berechnet und vergütet.
  2. AC ist berechtigt, für die voraussichtlich zu erbringenden Leistungen angemessene Vorschüsse oder für bereits erbrachte Leistungen angemessene Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Beratung beginnt nach Ausgleich der ersten Vorschussrechnung.
  3. Werden angeforderte Vorschüsse, Abschlagszahlungen oder sonstige Rechnungen von AC nicht oder nicht vollständig ausgeglichen, ist AC berechtigt, weitere Tätigkeiten solange einzustellen, bis die offenstehende Forderung vollständig beglichen ist. Darüber hinaus kann AC nach vorangegangener schriftlicher Mahnung mit Kündigungsandrohung den abgeschlossenen Vertrag fristlos kündigen. In diesem Fall kann AC dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen.
  4. Zeit-und Vergütungsprognosen von AC in Bezug auf die Ausführung eines Auftrages stellen eine unverbindliche Schätzung dar, da der erforderliche zeitliche Aufwand von Faktoren abhängen kann, die von AC nicht beeinflusst werden können.
  5. Beruht die Überschreitung des prognostizierten Zeit- oder Vergütungsumfangs auf Umständen, die vom Auftraggeber zu verantworten sind (z. B. unzureichende Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers) ist der hieraus resultierende Mehraufwand entsprechend den jeweils gültigen Tagessätzen von AC zu vergüten. Dasselbe gilt für Überschreitungen bis zu 30%, sofern sie auf anderen Ursachen beruhen.
  6. Liegt die tatsächliche Bearbeitungszeit um mehr als 30% über der prognostizierten Arbeitszeit, besitzt der Auftraggeber nach Information durch AC ein Wahlrecht entweder den Auftrag zu beenden und die bis dahin erbrachte Leistung zu den vereinbarten Konditionen zu vergüten oder den Auftrag fortzusetzen und die überschrittene Arbeitszeit zusätzlich auf Tagessatzbasis zu bezahlen.

 

7. Zahlungsmodalitäten

  1. Bei der mit AC vereinbarten Vergütung handelt es sich um Netto-Preise, welche zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.
  2. Die Rechnungen von AC werden ohne Abzüge mit Zugang beim Kunden fällig.
  3. Der Auftraggeber kommt durch Überschreitung des Zahlungsziels in Verzug; einer Mahnung bedarf es hierfür nicht. Ab Verzugseintritt betragen die Verzugszinsen 8% oberhalb des jeweils aktuellen Basiszinses, mindestens aber 10% der Rechnungssumme. Der Auftraggeber ist im Fall, dass der gesetzliche Zinssatz unterhalb dieses Mindestsatzes liegt, berechtigt, den Anfall eines geringeren Zinsschadens nachzuweisen.
  4. Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen; im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen. Ist der Kunde kein Verbraucher, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oderunbestritten sind.

8. Haftung

  1. Mündliche oder fernmündliche Auskünfte, Erklärungen, Beratungen oder Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie sind jedoch nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
  2. Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg von AC empfohlenen Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn AC die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleitet.
  3. AC haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung auch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf max. 5.000,- € beschränkt. Für Ansprüche, die sich auf eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beziehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Die Haftung von AC entfällt, falls der eingetretene Schaden auch auf unrichtige oder unvollständige Informationen bzw. Unterlagen des Auftraggebers zurückzuführen ist. Dasselbe gilt, falls haftungsbegründende Umstände durch den Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung schriftlich gegenüber AC gerügt wurden.

9. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen bedürfen – mit Ausnahme von Auftragserweiterungen gemäss Ziffer 2.c. dieser Bedingungen - zu ihrer Wirksamkeit der Einhaltung der Schriftform. Eine stillschweigende Änderung des Auftrages oder der Allgemeinen Vertragsbedingungenwird ausgeschlossen.
  2. Sollte eine Regelung des Auftrages oder dieser Vertragsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen des Auftrages sowie dieser Vertragsbedingungen nicht. Für diesen Fall ist zwischen den Vertragsparteien eine rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck sowie der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Entsprechend ist zu verfahren, falls der Auftrag oder diese Vertragsbedingungen eine regelwidrige Lücke aufweisen sollten, die durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist.
  1. Erfüllungsort für alle Leistungen ist Karlsruhe. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Auftrag (auch solche im Urkunds- und Wechselprozess und im Mahnverfahren) ist Karlsruhe.
    Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.

 

AndererConsulting

Rheinstr. 16a

76337 Waldbronn

Telefon: +49 7243526214

Telefax: +49 7243526215

Mail: info@andererconsulting.com

 

Diese AGB treten mit der Veröffentlichung auf der Website des Unternehmens

(www.andererconsulting.com) am 01. August 2019 in Kraft. Änderungen bleiben vorbehalten

 

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© Dr. Gilbert Anderer