Innovationsprojekte steuerlich geltend machen

 

Hier einige Informationen zur neuen steuerlichen Forschungszulage.

 

Die zentrale Informationsquelle ist das Bundesfinanzministerium:
 
Die Bescheinigungsstelle wurde vom Ministerium autorisiert, verbindliche Bescheinigungen auszustellen. Die Beschreibung des Programms ist auf deren Seite recht gut. Hier finden Sie auch das Antragsformular.
 
Der „Forschungsbegriff“ folgt nicht ganz dem alltäglichen Verständnis, sondern der sog. Frascati-Definition, wobei es einige spezifische Erweiterungen je nach Förderprogramm gibt. Die Forschungszulage folgt eher dem Definition der ZIM-Projekte.
 
Der Forschungszulagenrechner wurde vom VDI entwickelt. Damit können Sie sich die Höhe der steuerlichen Erstattung berechnen.
 
Am einfachsten ist es, wenn Sie mich fragen: ich kenne die Regelung, die Bescheinigungsstellen und ich habe die Erfahrung, damit Sie mit minimalen Aufwand Ihre Innovationsprojekte steuerlich geltend machen können.
 
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© Dr. Gilbert Anderer